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Beamtenmatura

die,

Beamtenaufstiegsprüfung im Öffentlichen Dienst


Wortart: Substantiv
Tags: umgangssprachlich
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 18.09.2014
Bekanntheit: 0%  
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Seit 2009 ist es Beamten ohne Reifeprüfung nicht mehr möglich, durch eine "B-Matura" in den gehobenen Dienst aufzusteigen.

»Voraussetzung für BeamtInnen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung sind somit die Dienstprüfung ... und mind. 3 Jahre in gehobener Verwendungsgruppe.
Die Bestimmungen über die Beamtenaufstiegsprüfung, die sogenannte Beamtenmatura (B-Matura), wurden daher aufgehoben.
Durch Übergangsregelungen wird Vorsorge getroffen, dass bei Beamten, die vor dem 1.4.2009 ein staatsgültiges Zeugnis über mindestens ein Fach erworben haben, mit der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung verbunden Rechte unberührt bleiben.« (erwachsenenbildung.at/)
Koschutnig 18.09.2014





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